Stadtrat beschließt von der CIMA erarbeitetes Strategiepapier
Angesichts der in der gesamten Region anhaltenden Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen steht Bad Fallingbostel schon seit einiger Zeit unter Handlungsdruck: Eine eher kurz- als langfristige Gewerbeflächenentwicklung ist zwingend erforderlich, möchte man sich auch künftig als attraktiver Wirtschaftsstandort behaupten. Dabei geht es neben der Angebotsmöglichkeit für Neuansiedlungen auch darum, den vorhandenen Betrieben am Standort ein Angebot machen zu können, um ihre zukünftige Entwicklung vor Ort abzusichern und aktiv zu begleiten.
Aktuell stehen im Stadtgebiet mit rechnerisch gerade noch gut fünf ha nur sehr begrenzte Flächen für die Erweiterung, Neuansiedlung oder Gründung von Unternehmen zur Verfügung. De facto aktivierbar ist davon nicht einmal mehr die Hälfte, wobei die größte Parzelle (im Industriegebiet Dorfmark an der A7) gerade mal 1,4 ha umfasst. Gleichzeitig verzeichnet der Standort eine weiterhin sehr stabile Nachfrage, was dazu führt, dass zunehmend mit „Nein“ geantwortet werden muss, wenn Unternehmen Grundstücke am Standort Bad Fallingbostel suchen. Basierend auf einem gleichermaßen vielschichtigen wie ausgewogenem Berechnungs- und Erfahrungsmodell kommen die von der Stadt beauftragten Experten der CIMA zu dem Ergebnis, dass der bis etwa 2040 absehbare Flächenbedarf in Bad Fallingbostel bei rund 34 bis 46 ha liegt, was praktisch nur über Neuentwicklungen erreicht werden kann. Wünschenswerte Reaktivierungen von sogenannten Brownfields werden wenn dann nur eine Ausnahme bleiben können.
Die CIMA empfiehlt in Abstimmung mit Stadtverwaltung und Wirtschaftsförderung, am Standort Bad Fallingbostel für die zukünftige Wirtschaftsstandortsentwicklung ein differenziertes Angebot an neuen und zusätzlichen gewerblichen Bauflächen vorzuhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass für die in der Prognose ausgewiesenen Wachstumsbranchen Flächen entwickelt werden, die deren Ansprüchen entsprechen und damit die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Vermarktung erhöhen.
Dafür stehen dem Standort Bad Fallingbostel nach den Ergebnissen des Gutachtens folgende, allesamt in der Kernstadt gelegenen Bereiche zur Verfügung: 1. westlich der Autobahn A7 im sogenannten „zweiten Ring“ um das vorhandene Gebiet „An der Autobahn“, 2. östlich der Autobahn A7 eine nur in Abstimmung mit der BIMA entwickelbare Fläche und 3. der südliche, stadtabgewandte Teil des Sanierungsbereichs „Weinberg“. Vor allem an den Standorten mit direkter Autobahnanbindung kann es gelingen, durch eine entsprechende baldige Bauleitplanung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, interessante Branchen aus dem Spektrum der Produktion und von Dienstleistungsunternehmen anzusiedeln, die das Portfolio am Standort festigen, ergänzen und somit auch einen Beitrag zur Gesamtentwicklung der Wirtschaftsregion Deltaland und des Heidekreises leisten können. Das Gebiet am Weinberg eignet sich darüber hinaus vor allem für Nutzungen aus dem Bereich Handwerk und kleinere Dienstleister, die nicht zwingend eine Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz benötigen und keine größeren Verkehrsströme auslösen.
Als günstiger Umstand für die Stadt Bad Fallingbostel könnte sich eventuell die erst vor wenigen Monaten aufgelegte neue Erschließungsförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen erweisen. Wenn Inhalte und Zeitschiene passen, könnten Mittel aus der begehrten GRW-Förderung die künftige Flächenentwicklung unterstützen.